Brexit & Versand | Aktuelles
13. Dezember 2021
Bildquelle: European Union and British Union Jack flag von lazyllama auf stock.adobe.com
Versand nach dem Brexit: Das müssen Sie wissen
Großbritannien geht der Sprit aus. Bilder von leeren Supermarktregalen machen die Runde. Der Brexit hat den coronageschwächten Lieferketten übel mitgespielt. Das ändert sich jetzt für alle, die auf die Insel versenden möchten oder ein Paket erwarten.
Ein Thema, das in den Nachrichten neben Corona und Klimaschutz seit Jahren präsent ist, geht mit schockierenden Bildern um die Welt: der Brexit. Seit dem 01.01.2021 sind das Vereinigte Königreich und Nordirland aus exportkontrollrechtlicher Sicht Drittländer. Das Ausscheiden aus dem EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion ändert vieles – dem Handels- und Kooperationsabkommen zum Trotz.
Was bedeutet das für mein Paket?
Ob privates Päckchen oder E-Commerce-Sendung: Beim Versand von oder ins Vereinigte Königreich gilt es seit dem Brexit einiges zu beachten.
Jedes Paket, das die neue EU-Grenze übertritt, unterliegt einer Zollprüfung. Auch die Einfuhr-Umsatzsteuer wird erhoben. Entspricht die Ware den Bedingungen des Freihandelsabkommens, kann eine Zollbefreiung beantragt werden – also der “Null-Zoll-Satz" Anwendung finden. Obligatorisch bei jeder Sendung ist eine Zollerklärung zu Wert, Inhalt und Ursprung der Ware. Um als Händler nach Großbritannien zu exportieren, ist außerdem eine EORI-Nummer nötig.
Wie die Zollerklärung auszusehen hat und welche Preise für den Versand von oder ins Vereinigte Königreich anfallen, verraten wir Ihnen gerne für Ihren individuellen Fall. Als Ihr Ansprechpartner für nationale und internationale Sendungen, bringen wir Klarheit ins vermeintliche Brexit-Chaos.
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